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Verwendung
Im Ideal-Fall haben Sie bzw. Ihr Angehöriger während des Klinikaufenthaltes RehaCom schon kennengelernt und jeden Tag damit trainiert. Um langfristig den bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen, sollten Sie das RehaCom-Training allerdings auch nach dem Klinikaufenthalt fortsetzen, z.B. bei Ihrem Neuropsychologen, Ergotherapeuten oder Neurologen.
Wenn Sie noch keinen Therapeuten gefunden haben, der Sie beim Training mit RehaCom unterstützt, kontaktieren Sie uns direkt oder klicken Sie auf den folgenden Link, um dort anhand Ihrer Postleitzahl einen geeigneten Therapeuten in Ihrer Nähe zu finden: Therapeutensuche
Sie sollten das Training aber auch bei sich zu Hause fortführen, idealerweise mit der Betreuung eines Therapeuten, denn die Kombination aus dem episodischen Training bei Ihrem Therapeuten und dem täglichen Training zu Hause ist sehr erfolgversprechend.
Im Fall des RehaCom-Trainings zu Hause besteht die Möglichkeit, die Kosten für das RehaCom-System erstattet zu bekommen. RehaCom an sich ist kein Hilfsmittel, aber nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes kann ein PC-Programm Hilfsmittel sein. Ein Hilfsmittel darf nicht wegen einer fehlenden vertragsärztlichen Verordnung verneint werden, wenn es geeignet ist, den Erfolg der ärztlichen Behandlung zu sichern. Es muss aber im Vergleich zu anderen Behandlungsmöglichkeiten wirtschaftlich sein. Im Folgenden wird das Fallbeispiel des erwähnten Urteils beschrieben:
Der 1940 geborene Kläger leidet an einer Hirnleistungs-schwäche. Er begehrte von der Krankenkasse die Ausstat-tung mit einer PC-Zusatzausrüstung und einem PC-Pro-gramm für ein Hirnfunktionstraining. Seinen Antrag lehnte die Krankenkasse ab: Ein Computerprogramm für das Hirnfunk-tionstraining sei nicht notwendig, weil auch einfache Konzen-trations- und Denkspiele denselben Effekt erzielten. Dagegen meinte der Kläger, das PC-gestützte Training sei sehr wirk-sam und auf Dauer preisgünstig. Das Landessozialgericht verneinte den Anspruch, da der Kläger keine vertragsärztliche Verordnung vorgelegt hatte.
Das Bundessozialgericht ließ diese Begründung nicht gelten. Die Vorinstanz muss nun prüfen, ob das begehrte Mittel geeignet ist, um den Erfolg der ärztlichen Behandlung zu sichern oder gar zu fördern und im Vergleich zu anderen Behandlungsmöglichkeiten auch wirtschaftlich ist.
Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Juni 2001 – B 3 KR 3/00 R
Eine Reihe von Patienten haben die Kosten für das computergestützte Hirnleistungstraining zu Hause von ihrem Kostenträger erstattet bekommen. Wenn Sie einen Antrag auf die Kostenübernahme an den Kostenträger stellen, verweisen Sie bitte auf das oben stehende Urteil des Bundessozialgerichts. Unter Anderem liegen uns von folgenden Kostenträgern Zusagen vor: BKK, AOK, BARMER, DAK, GEK, Knappschaft, TK, Allianz, BG, Bundeswehr.
Für den Antrag muss eine Schriftstück darüber vorliegen, weshalb Sie RehaCom benötigen. Diese Stellungnahme wird von Ihrem Therapeuten erstellt. Für Therapeuten wird ein Muster für eine solche Stellungnahme von uns bereitgestellt. Sie finden es, wie auch die Anleitung zur Beantragung der Kostenübernahme, hier als Download zu Verfügung.
Um die entsprechenden Formulare zur Kostenübernahme von RehaCom anzufordern, wenden Sie sich an uns. Bitte kontaktieren Sie uns.



